Mit einer Neuerung des Mietrechts geht der Bundestag auf eine der Forderungen Mieterbundes ein. Dieser wolle die finanziellen Belastungen der Mieter durch den Wohnungsmangel senken. Am 13. Dezember wurde beschlossen, dass Mietpreise innerhalb einer dreijährigen Frist nur noch um 15 Prozent angehoben werden dürfen. Bisher regelte das Mietrecht die Steigerung um maximal 20 Prozent. Der IVD sieht in dieser Änderung jedoch nur eine symptomatische Behandlung des eigentlichen Problems, nämlich dem akuten Wohnungsmangel.

Der Wohnungsmangel in Metropolen zieht steigende Immobilienpreise nach sich, wir berichteten hier im Magazin. Besonders Normal- und Geringverdiener leiden unter den hohen Mietpreisen. Die Forderung des Mieterbunds nach einer Änderung des Mietrechts zugunsten der Mieter wurde entsprechend am 13. Dezember vom Bundestag beschlossen. Jene Änderung beinhaltet eine Frist für Mieterhöhungen, die bisher nur um 20 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden durften. Nun wurde die maximale Erhöhung innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent gesenkt. Jedoch wird mit dieser Änderung des Mietrechts nur eine Folge des eigentlichen Problems – den faktischen Wohnungsmangel – angegangen.

Auf einen weiteren Vorschlag des Mieterbundes, eine Förderung von Neunbauprojekten durch die Regierung, wurde nicht eingegangen. Jedoch – Achtung Meinungsäußerung – wäre genau das ein Schritt Richtung Ursachenbekämpfung – Meinungsäußerung Ende. Auch der IVD sieht in der Mietrechtsänderung nur einen kurzzeitigen Erfolg, wenn nicht sogar einen langfristigen Nachteil für die Mieterseite. Die steigenden Mietpreise hätten zwar in der Vergangenheit zum Wohnungsbau angeregt, jedoch könne der Bedarf so langfristig nicht abgedeckt werden. Die Einschränkung der Mieterhöhung durch den Bundestag könnte mögliche Investoren vor dem Neubau von Wohnungen in Ballungsräumen abschrecken. Dadurch würden zukünftig wieder weniger Wohnungen gebaut werden und die Mieten würden auf lange Sicht wieder ansteigen. Anbei unsere Quelle, der IVD: ivd.net