Mit dem Aufkommen des privaten Eigentums ergaben sich im selben Moment die Fragen nach der rechtlichen Situation bezüglich des Eigentums und dessen Schutz. Denn das Problem ist hier die Frage nach dem Verlust des Eigentums und den Konsequenzen, die sich daraus ergeben.
Eigentum wird insofern instantan qua Vertrag – ob mündlich oder schriftlich – übertragen in dem Moment, wo es erworben wird. Sei es ein Spielzeug aus dem Supermarkt, ein Auto vom Händler oder der Kauf einer Wohnung. Nun stellt sich jedoch die Frage wie das Eigentum vom Eigentümer eigentlich behandelt werden muss, damit das Eigentum rechtlich gesehen das Eigentum bleibt. Denn klar ist, wenn man mit seinem Eigentum schludrig umgeht, es verleiht und dann nicht wieder auffindbar ist, oder sein Eigentum gegenüber Fremdeinwirkungen nicht genügen schützt, dann kann man vielleicht erwarten bzw. annehmen, dass schon Alles gut gehen wird und man das Eigentum entweder wiedererhält oder ersetzt bekommt. Aber letztendlich wird dieses Argument vor einer rechtlichen Situation bezüglich als naiv und damit ungültig angesehen. Klar helfen da auch Versicherungen weiter. Aber man darf sich Fragen, inwiefern es lukrativ für eine Versicherungsagentur wäre Versicherungen zu verkaufen, wenn man im Gegenzug keine Zusicherungen verlangt. Sprich: Eine Einbruchversicherung zu verkaufen, wenn die Türen des Hauses bzw. der Wohnung Tag und Nacht offen stehen – vielleicht sogar ohne, dass sich jemand im Haus selbst befindet. Klar könnte man jetzt fragen: Warum sollte man so etwas auch tun? Aber klar ist auch, dass Alles was möglich und erlaubt ist natürlich auch getan wird. So gesehen kann man die rechtliche Situation im Prinzip reduzieren auf das Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Interessanterweise fand über kurz oder lang (über den genauen Zeitpunkt können wir nur spekulieren) eine Kopplung der beiden Konzepte Eigentum und Eigentumsschutz statt. So wird heute argumentiert, dass nur eigenständig und eigenhändig gesichertes bzw. geschütztes Eigentum am Ende auch der rechtlichen Zusicherung bzw. Absicherung zugutekommt: Wer sein Fahrrad unabgeschlossen herumstehen lässt hat eben Pech gehabt. Für die Hausratsversicherung gilt etwas Ähnliches. Die Versicherung übernimmt Leistungen, wenn:
- Der Einbrecher hat sich mit einem Werkzeug oder mittels falscher Schlüssel Zugang zu Ihrer verschlossenen Wohnung verschafft.
- Oder: Der Einbrecher ist unbemerkt in Ihre Wohnung eingedrungen und hat sich dort versteckt.
- Oder: Der Einbrecher nutzt einen zuvor gestohlenen Schlüssel, um sich Zugang zu Ihrer Wohnung zu verschaffen.
Aber die Hausratsversicherung muss keine Leistung erbringen, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet werden konnte.
Wenn wir nun die Hausratsversicherung und ein Sicherheitssystem für das Haus, beispielsweise Türen mit elektronische Zylinder, miteinander vergleichen, dann werden dadurch verschiedene Dinge sichtbar. Zum einen könnte man Annehmen, dass es sich jeweils um Äquivalente handeln, die beide in ihrer Konsequenz (bei Einbruch bzw. Diebstahl) zum selben Ergebnis führen. Aber das ist ein Irrtum. Denn mit dem Abschluss einer Hausratsversicherung ist nur ein gewisser Teil – zwar umfangreich aber nicht allumfassend – bezüglich der Entwendung bis zu einem variable ausgehandelten Betrag abgesichert. Und umgekehrt schützt ein Sicherheitssystem für Fenster und Türen nur vor dem Einbruch, bietet jedoch keine Hilfe bezüglich des Ersatzes bei Entwendung an. Man kann nun mit dem kalkulieren anfangen und überlegen, wann sich ein Sicherheitssystem zusätzlich zur Hausratsversicherung lohnt. Sicherlich gibt es immer spezifische Angebote, mit denen man auch seinen Luxus absichern kann, aber solche Menschen sind eher die Seltenheit und sollen uns hier nicht weiter kümmern. Allerdings gibt es da noch ein anderes, für Menschen hinreichend wichtiges, Argument.
Es geht natürlich nicht nur um die Absicherung bezüglich der Gegenstände und Objekte, die man besitzt, sondern mindestens genauso wichtig ist die gefühlte Sicherheit und die dementsprechend gefühlte Unsicherheit nach einem Einbruch. Dieses Argument ist wohl für die meisten Menschen von entscheidender Bedeutung, denn die gefühlte Sicherheit bzw. Unsicherheit ist ebenso real für die Menschen wie die analytisch existierende. Da aber eine eingetretene Unsicherheit bezüglich der eigenen Wohnung nach einem Einbruch für die meisten Menschen nahezu irreversibel ist, kann und sollte man sich frühzeitig für ein Sicherheitssystem für die eigene Wohnung entscheiden.
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