Die Frage, ob Rentner Friedrich Adolfs aus seiner Parterre Wohnung wegen seines Zigarettenkonsums ausziehen muss, beschäftigt erneut die Gerichte. Eine Vermieterin hatte dem 76jährigen nach 40 Jahren in seiner Wohnung die fristlose Kündigung geschickt, weil dieser durch sein Rauchen andere Mieter belästigen würde. Dagegen reichte der Raucher Klage ein.
Das Amtsgericht bestätigte zunächst die rechtmäßige Kündigung des Herrn. Das Landgericht stimmte dem zu. Der Bundesgerichtshof allerdings hob das Urteil auf und nun geht alles auf Anfang und damit zurück nach Düsseldorf. Derweil ist die Zwangsräumung erst einmal aufgehoben, der Raucher darf weiter in seiner Wohnung bleiben. Vorerst, denn ein Ende der Verhandlung ist nicht in Sicht, und das obwohl der Kläger selbst derzeit aufgrund gesundheitlicher Probleme im Krankenhaus weilt und das Gericht sich deshalb ohne ihn mit dem Fall noch einmal befasst.
Ein Fall mit großer Medienwirksamkeit
Bundesweite Aufmerksamkeit ist dem Rentner in jedem Fall sicher, denn es geht hier nicht zuletzt auch um die Frage, wie viel die Freiheit des einzelnen Wert ist und welche Einfluss auf dessen Lebensgewohnheiten ein Vermieter grundsätzlich nehmen darf. Nach Ansicht der Vermieterin eine ganze Menge, denn diese sah die Interessen der übrigen Mieter geschädigt die sich über die Geruchsbelästigung beschwerten und ihre Miete kürzten. Außerdem argumentierte sie damit, dass durch den Qualm eine stärkere Beanspruchung der Mietsache zu befürchten sei.
Unverständlich für Adolfs, schließlich lebe er seit 40 Jahren nicht nur in der Wohnung, sondern rauche dort auch wie es ihm gefiel. Unter Rauchern schaffte er sich damit schnell Sympathien. Nun warten alle gespannt, wie dieser Fall wohl weitergeht und ob letzten Endes doch ein Umzug ansteht.
Quelle: noz.de