Die Bundesregierung habe vor kurzem die Einführung der Mietpreisbremse beschlossen und diese sei nun terminiert und Fakt. So zumindest ist aus unserer Sicht ein aktueller Bericht der Wirtschaftswoche zu interpretieren. Starttermin sei der Januar 2015. Dies trifft jedoch bei genauerem Hinsehen noch nicht zu.

Schon länger gibt es Pläne der Bundesregierung, die Mietpreise zu regulieren. Damit sollen Preisexplosionen in stark nachgefragten Gebieten eingedämmt werden. Am vergangenen Mittwoch nun willigte das Kabinett endgültig in die Pläne ein. FDP-Bundesvorsitzender Lindner fand hierzu jetzt harsche Worte in einem Interview, hier.

Statt Anreize zu schaffen für den Neubau neuer Wohnungen. Statt Investoren abzuschrecken und damit das Investitionsklima zu vergiften. Stattdessen schaffe man mit der Mietpreisbremse wie Sie von der Regierung proklamiert werde den Humus für Mauschelei und Korruption. Lindner sieht die Mietpreisbremse insofern als Investitionshemmnis, das den zusätzlichen Bau und die Sanierung von Wohnungen sowie die Umnutzung von Gewerbeimmobilien für Wohnimmobilien verhindere. Achtung, Meinung: Recht hat er. Es geht doch nicht darum einem freien, radikalen Markt Tür und Tor zu öffnen. Sondern darum, den staatlichen Hebel dort anzusetzen wo man Wirkung für möglichst viele erzielt. Sozial ist anders. Meinung Ende.

Hier die Einlassungen der WiWo im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse bzw. die entspechende Gesetzesvorlage der Regierung

Der neue Gesetzesentwurf von Heiko Maas, Justizminister und Parteimitglied der SPD, sieht unter anderem vor, speziell bei Neuvermietungen auf Vergleichsmieten zurückzugreifen und lediglich Mietsteigerungen von bis zu 10 Prozent zu billigen. Außerdem sieht das neue Gesetz vor, dass künftig Vermieter die Maklerkosten übernehmen müssen und nicht mehr die Mieter. Die Kosten hat dann ausnahmslos immer der zu übernehmen, der eine Dienstleistung wie diese auch bestellt hat.

Ein Gesetz mit Einschränkungen

Das Gesetz sieht allerdings gewisse Einschränkungen vor. So gelten die neuen Richtlinien lediglich für Gebiete, wo der Markt sehr angespannt ist, aufgrund von wenigen verfügbaren Wohnungen und starker Nachfrage, wie das beispielsweise in Münchens Innenstadt oder in vielen Teilen Hamburgs der Fall ist. So soll verhindert werden, dass Wohngebiete zu exklusiven Arealen mutieren, die sich kaum noch jemand leisten kann. Ausgenommen von den Regelungen sind lediglich Wohnungen, die komplett neu oder zumindest modernisiert sind. Das gilt rückwirkend für alle Wohnobjekte, die seit dem 1. Oktober diesen Jahres vermietet worden sind.