Das Vermieten an Studenten bringt für den Immobilien-Besitzer viele Vorteile. Und die Nachfrage ist groß, Studenten haben schon heute oft Probleme, passende Wohnungen zu finden. Da eine solche Vermietung meist zeitlich begrenzt ist, lässt sich durch häufigen Mieterwechsel die Miete stets anpassen. Die Studentenbude – für uns eine lukrative Anlageform, die sowohl für den Kapitalanleger als auch für vorausschauende Eltern von Studenten interessant ist.

Im Wintersemester 2011/12 zählte das Statistische Bundesamt insgesamt 421 Hochschulen, darunter 108 Universitäten und 210 Fachhochschulen. Wir finden in Deutschland also ein ziemlich flächendeckendes Netz. Studenten ziehen für ihr Studium oft von außerhalb an den Ort ihrer Ausbildung und benötigen dort eine Bleibe. Oft sind es die ersten eigenen vier Wände. Doch was haben diese vielen, temporären Miteverhältnisse – oft betreffend Mehrparteienhäuser – an Vor- und Nachteilen für Vermieter? Wir haben mal den spitzen Bleistift gezückt und kommen ganz grundsätzlich zu folgendem Ergebnis bezogen auf die Anlage in Immobilien an Uni- oder FH-Standorten: Solange keine signifikanten bzw. unvorhersehabren Renovierungsmaßnahmen anstehen, erachten wir sechs Prozent Rendite für recht realistisch. Dadurch liegt der Ertrag deutlich über dem aktuellen Niveau am Geldmarkt, was – wie zuvor an dieser Stelle erwähnt – ein wichtiger Grund für die derzeit steigende Attraktivität von Immobilien ist.

Stichwort Studenten: Die Semester an deutschen Hochschulen beginnen im März und im Oktober. Vor und während dieser Monate ist die Nachfrage daher am höchsten. Fakt ist auch: an vielen Standorten ist Wohnraum mittlerweile zum knappen Gut geworden. Entsprechend heiß geht es zu, wenn sich Studenten um die attraktivsten Wohnungen in Mehrparteienhäusern nach Lage, Preis und Ausstattung umsehen. Wir haben hier also klassisch einen Verkäufermarkt. Eine bezahlbare und in Hochschul-Nähe befindliche Wohnung impliziert für die Suchenden nicht selten 30, 40 Besichtigungstermine. Um Nachfrage müssen sich Vermieter von Studentenwohnungen also eher nicht sorgen. Auch in den nächsten Jahren drängen fast eine halbe Million Studienanfänger in die Studentenstädte und ein Großteil davon auf den Wohnungsmarkt. Für sie gibt es wiederum zwei Alternativen – alleine wohnen oder in eine Wohngemeinschaft ziehen.

Die WG ist mit rund 25 Prozent bis heute die beliebteste Form des Wohnens unter Studenten. Vergessen Sie dabei das Klischee von ständigen Bassdruck- und Techno-Partys, wir haben im Gros andere Erfahrungen gemacht. Für den Vermieter ist die WG durchaus von Vorteil, da hier im Schnitt höhere Mieterlös erzielt werden können als bei der Vermietung der gleichen Wohnung an eine Familie. Zum Zustandekommen: Autark aus dürfen Studenten keine „Wohngemeinschaft gründen“. Dazu bedarf es des Einverständnisses des Vermieters zur Untervermietung, festgehalten im Mietvertrag. Auch Wohnungen für einzelne Studenten können sich lohnen. Denn aufgrund ihrer meist geringeren Größe können relativ höhere Quadratmeterpreise als Miete angesetzt werden. Ein weiterer Vorteil für den Vermieter ist die zeitlich begrenzte Vermietung. Jedes Studium endet in einem überschaubaren Zeitraum, entsprechend wird sich der studentische Mieter „von selbst“ verabschieden. Häufige Wechsel sind wahrscheinlich, so dass der Immobilien-Besitzer bei der nächsten Vermietung die Miete problemlos an das aktuelle Marktniveau anpassen kann.

Fazit: Die Investition in Studentendomizile, sei es gleich in Form eines Mehrparteienhauses oder zunächst über den Erwerb einer Eigentumswohnung kann für den Kapitalanleger durchaus interessant sein. Das Gleiceh gilt für Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen, für den Nachwuchs eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus zu erwerben. Wir meinen: der Studienbeginn von Sohn oder Tochter ist der richtige Zeitpunkt für den Erwerb einer Immobilie am Hochschulstandort, wenn die Rahmenbedingungen und Infrastruktur stimmen. Während sich zunächst die eigenen Studienkosten reduzieren, lässt sich die Wohnung später an weitere Studenten vermieten. Und wer doch einmal die erworbene Immobilie – nach Ablauf der „Spekulationsfrist“ von zehn Jahren – wieder verkaufen möchte, dem dürfte mit einem vergleichsweise kleinen Objekt das Veräußern leichter fallen. Wer hier noch weiter schnuppern bzw. eine dritte Quellen besuchen möchte, hier lang: Focus, Statistisches Bundesamt.