Mietrecht im Homeoffice: Was Sie als Mieter dürfen und was nicht

Im Mietrecht gibt es einige Paragraphen die schwammig bleiben und genauerer Erklärung bedürfen. Einer davon ist der Bereich der Objektnutzung. Ein Lehrer der die Klassenarbeiten in seinem heimischen Wohnzimmer korrigiert darf dies natürlich tun ohne das seinem Vermieter mitzuteilen. Wer allerdings seinen gesamten Lebensunterhalt von zuhause aus verdient, der könnte ein gewerblicher Nutzer sein und das wiederum muss kommuniziert werden. Wann welche Aktion gilt, hängt vom Einzelfall ab.

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