Schönheitsreparaturen sind nicht immer Pflicht für Mieter
In den meisten Mietverträgen ist geregelt, wer bei der Übergabe einer Wohnung welche Schönheitsreparaturen vorzunehmen hat. In der Regel ist das der Vermieter, oft kann er aber auch Pflichten auf den Mieter umwälzen.
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