Mieterhöhung: Veralteter Mietspiegel ungültig

Jede Mieterhöhung muss seitens des Vermieters begründet werden. Im Fall einer Mieterin in Magdeburg wurde der falsche Weg gewählt und landete so vor Gericht. In mehreren Instanzen wurde im Sinne der Mieterin entschieden.

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