Gemeinschaftsgarten im Mietshaus
Eine eigene kleine Oase ist der Traum vieler Menschen. Wer zur Miete wohnt, bevorzugt hierzulande Wohnungen mit Balkon oder Gemeinschaftsgarten. Bei der Nutzung der gemeinschaftlichen Grünanlagen sind einige Regeln zu beachten.
Mietshäuser mit Grünflächen zur gemeinschaftlichen Nutzung liegen hoch im Kurs. Wer sich den Traum eines Eigenheims mit Garten nicht erfüllen kann, findet darin die ideale Alternative. Allerdings gelten hier einige Regeln, die das unbeschwerte Zusammenleben gewähren sollen.