Mietnomaden sind für viele Vermieter ein großes Risiko. Diese Personen mieten Wohnungen oft mit gefälschten Unterlagen an und zahlen nach kurzer Zeit keine Miete mehr. In extremen Fällen hinterlassen sie sogar Schäden in der Wohnung, was den Vermieter teuer zu stehen kommt. Um sich vor solchen Mietern zu schützen, gibt es verschiedene Präventionsmaßnahmen und rechtliche Schritte.

Eine Möglichkeit, die Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten zu prüfen, ist die Vorlage einer Schufa-Auskunft oder einer Bonitätsprüfung. Diese zeigt mögliche Negativmerkmale wie frühere Mietschulden auf. Zudem können Vermieter eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter verlangen. Diese bestätigt, dass keine Mietrückstände bestehen und ist ein gutes Indiz für die Zahlungsmoral des Mieters.

Sicherheit ist oberstes Gebot

Eine weitere Absicherungsmöglichkeit bietet die sogenannte Mietnomadenversicherung. Diese deckt finanzielle Verluste durch Mietausfälle ab und schützt vor Sachschäden, die von Mietnomaden verursacht werden könnten. Solche Versicherungen können für bis zu sechs Monate Mietausfall und bis zu 10.000 Euro an Sachschäden aufkommen. Auch ein Vermieterrechtsschutz ist oft Teil solcher Pakete, der die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen übernimmt, beispielsweise bei Räumungsklagen.

Keine verbindlichen Listen verfügbar

Wichtig ist auch die Prüfung der Selbstauskunft des Mieters, die Informationen zu Einkommen und Arbeitsverhältnis enthält. Hier sollten Vermieter besondere Sorgfalt walten lassen und gegebenenfalls Nachweise wie Einkommensbescheinigungen oder Steuerbescheide anfordern, um die Angaben zu verifizieren. Bei Zweifeln kann ein direkter Kontakt zum bisherigen Vermieter helfen, um weitere Informationen über den Mieter zu erhalten. Was es leider nicht gibt, sind ausführliche und vollständige Listen zu Mietnomaden. Das ist in Deutschland rechtlich nicht möglich, denn es verstößt gegen den Datenschutz und gegen Persönlichkeitsrechte. Zwar gibt es immer wieder Vorstöße, die online zu finden sind, doch diese sind meist unzureichend, mangelhaft und verboten. Deshalb müssen Vermieter andere Wege finden, um säumige Mieter schon vor Beginn des Mietverhältnisses auszusieben.

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