Die Mietkaution bietet dem Vermieter einen gewissen Schutz bei eventuell entstehenden Mietschäden. Sie wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, wenn das Mietobjekt ordnungsgemäß übergeben wird.
Für die Festlegung der Mietkaution gibt es bestimmte Vorgaben, die Vermieter zu beachten haben. Sie sichern sich mit dem Betrag ab, haben aber auch Verpflichtungen den Mietern gegenüber. Die gesetzlichen Vorgaben sind zwingend einzuhalten.

Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist ein Geldbetrag, der vor Antritt des Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt wird. Dieser Betrag dient dem Vermieter als Absicherung bei möglichen Mietschäden, die vom Mieter verursacht werden könnten. Wird das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses ordnungsgemäß in einwandfreiem Zustand übergeben, erhält der Mieter die volle Summe zurück.
Mietschäden können entstehen, wenn der Mieter die vereinbarte Miete nicht oder nur teilweise zahlt oder die Betriebskosten nicht gezahlt hat. Es kann sich außerdem um direkte Schäden am Mietobjekt handeln.
Für den Mieter gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Mietkaution zu entrichten. Er kann beispielsweise eine Barzahlung vornehmen, eine Bankbürgschaft in Anspruch nehmen oder die Mietkaution über eine Mietkautionsversicherung leisten.

Wie hoch ist die Mietkaution und wann ist sie fällig?

Für die Höhe der Mietkaution gibt es gesetzliche Vorgaben. Sie darf nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen. Verlangt der Vermieter weniger, ist das völlig legitim. Wird aber mehr verlangt, muss der Mieter diesen Betrag nicht zahlen.
Im Falle einer Bürgschaftsurkunde darf diese auch nur den gesetzlich vorgegebenen Maximalbetrag ausweisen.
Auch bei späteren Mieterhöhungen bleibt der zum Vertragsbeginn vereinbarte Kautionsbetrag bestehen.
Wer nicht über die nötigen finanziellen Reserven verfügt, um die Mietkaution in vollem Umfang zu zahlen, kann mit dem Vermieter eine Ratenzahlung vereinbaren. Allerdings sind gesetzlich nur drei gleiche Monatsraten vorgegeben.
Die Zahlung des Kautionsbetrages muss zum Vertragsbeginn erledigt sein. Das heißt, das Geld muss dann auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Ob es sich dabei um den gesamten Betrag oder um die erste Rate handelt, spielt keine Rolle.

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