Wenn der Partner mit in die Wohnung zieht, entsteht eine neue Situation für Mieter und Vermieter. Einige gesetzliche Vorgaben sind dabei für beide Seiten zu beachten. Damit Komplikationen im Vorfeld ausgeschlossen werden können, sollten Mieter und Vermieter miteinander kommunizieren.

Private Vermieter haben Rechte und Pflichten. Gleiches gilt für die Mieter der Objekte. Wer seinen Lebenspartner einziehen lassen will, sollte vorab Kontakt zu seinem Vermieter aufnehmen. Eine entsprechende Informationspflicht ist unumgänglich.

Einverständnis einholen – eine Pflicht des Mieters

Wer seinen Partner in die gemietete Wohnung mit einziehen lassen will, sollte vorab unbedingt seinen Vermieter kontaktieren und diesen um sein Einverständnis bitten. Handelt es sich bei dem Partner um den Ehepartner oder einen Lebensgefährten aus eingetragener Lebensgemeinschaft, ist dieses Einverständnis nur pro forma einzuholen. Denn in diesem Fall darf der Vermieter den Zuzug nicht verbieten. Allerdings ist das Einholen des Einverständnisses des Vermieters förderlich für den respektvollen Umgang miteinander.
Bei anderen, weniger formellen Partnerschaften ist das Einverständnis des Vermieters zwingend notwendig. Wer es versäumt, den Vermieter entsprechend zu informieren, könnte später drastische Konsequenzen zu spüren bekommen. Sogar eine fristlose Kündigung ist in diesem Fall nicht ausgeschlossen.

Kein neuer Mietvertrag notwendig

Auch wenn eine weitere Person einzieht, ist kein neuer Mietvertrag notwendig. Allerdings ist der Vermieter berechtigt, die Betriebskosten entsprechend anzupassen. Da eine weitere Person einen gesteigerten Verbrauch nach sich zieht, ist eine Änderung im Mietvertrag absolut legitim.
Wollen unverheiratete Paare zusammenziehen, benötigen sie die Zustimmung des Vermieters. Diese kann aber nur unter besonderen Umständen verweigert werden. Ein Beispiel wäre die Überbelegung des Wohnraums. Die gesetzlich gesteckten Grenzen sind dabei aber sehr eng. Sollte der neue Mitbewohner eine akute Gefahr für den Hausfrieden darstellen, könnte das Einverständnis ebenfalls verweigert werden. Die Gründe dafür müssten von Seiten des Vermieters stichhaltig dargelegt werden.
Generell haben Vermieter kaum eine Chance, den Zuzug zu verweigern. Die Mieter sollten aber darauf bedacht sein, alle Formalitäten im Vorfeld korrekt abzuwickeln, um ein harmonisches Miteinander weiterhin zu gewährleisten. Die Zustimmung sollte schriftlich erbeten werden. Gleichzeitig sollten Mieter ihrem Vermieter alle relevanten Daten des Partners mitteilen.

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