Mieter und Vermieter sind sich häufig nicht einig, wenn es um die zu gewährleistenden Temperaturen innerhalb einer Mietwohnung geht. Festgelegte Mindesttemperaturen sichern das Recht des Mieters, während der Vermieter ebenfalls durch gesetzliche Vorgaben abgesichert ist.

Eine warme Wohnung ist in den kalten Monaten des Jahres ein Muss. Doch wann genau muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Heizung warm wird? Klare Vorschriften sichern Mieter und Vermieter in diesen Punkten ab.

Heizperiode – unter bestimmten Voraussetzungen veränderlich

Eigentlich gilt, dass die Heizperiode von Oktober bis Ende April andauert. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Kein Mieter muss frieren, weil es auch Anfang Mai noch kalt ist oder weil der September schon kühle Tage mitbringt. Genaue gesetzliche Vorgaben bringen hier Licht ins Dunkle.

Sollte die Wohnungstemperatur unter 18 Grad fallen, muss der Vermieter die Heizungsanlage aktivieren. Allerdings gilt dies nur, wenn sich dieser Zustand voraussichtlich über mehrere Tage hinziehen wird. Sobald die Temperatur jedoch die 16 Grad erreicht, ist der Vermieter verpflichtet, die Heizung sofort anzuschalten. Geschieht dies nicht, ist das ein Grund zur Mietminderung.

Zu erreichende Temperaturen sorgen für Diskussionsstoff

Verschiedene Gerichte haben in der Vergangenheit ihren Urteilen einen Temperaturwert von mindestens 21 Grad im Wohnzimmer zugrunde gelegt. Doch hier herrscht keine Einigkeit in der Gesetzgebung. Andere Gerichte wie zum Beispiel in Berlin hielten 20 Grad für ausreichend.

Die Vorgaben für das Badezimmer liegen zwischen 21 und 23 Grad, je nach Gericht. Andere Räumlichkeiten wie Schlafzimmer, Flur und Küche müssen Temperaturwerte zwischen 18 und 20 Grad erreichen.

Gedrosselte Temperaturen in der Nacht

Der Vermieter hat das Recht, die Heizungsanlage in den Nachtstunden herunterzufahren. In der Nacht sind Temperaturen zwischen 16 und 18 Grad ausreichend. Zwischen 7 und 23 Uhr jedoch sind die oben genannten Temperaturwerte zu erreichen.

Pflichten des Mieters

Eine Heizpflicht gibt es nicht. Jeder darf selbst entscheiden, wie warm seine Wohnung sein soll. Eine Ausnahme gibt es allerdings. Die Leitungen dürfen auf keinen Fall einfrieren. Sie könnten großen Schaden nehmen, den der Mieter dann tragen müsste.

Defekte Heizung – schriftlich melden

Ist die Heizung defekt, muss der Mieter dies dem Vermieter schriftlich mitteilen. Außerdem ist eine Frist zur Reparatur zu setzen, die der Vermieter einhalten sollte. Ist dies nicht der Fall, haben Mieter die Möglichkeit, die Miete zu mindern. Es ist jedoch zu empfehlen, in diesem Fall eine Mieterberatung aufzusuchen, um die Mietminderung den geltenden Gesetzen entsprechend vorzunehmen.

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