Hinterlässt ein Mieter die Wohnung nach seinem Auszug beschädigt, können Vermieter einer aktuellen Entscheidung des BGH jetzt schneller Schadensersatzansprüche geltend machen. Bisher galten länger Fristen, die dem Mieter die Chance geben sollten, die Schäden selbst zu beseitigen.

Ausgangspunkt für ein aktuelles Gerichtsurteil zu Gunsten des Vermieters war eine Klage eines Mieters aus Bayern, der sich gegen die Zahlung von Schadensersatz an seinen Vermieter wehrt. Dieser legte ihm unter anderem Schimmelbefall in mehreren Räumen, schlechte Pflege der Badezimmerarmaturen und Lackschäden an der Heizung zu Lasten, für die er Schadensersatz forderte. Der Mieter wollte diesen nicht zahlen und zog vor Gericht, scheiterte aber.

Laut einem Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe dürfen Vermieter durchaus sofort Schadensersatz von ihren Mietern einfordern, wenn sie ihre Obhutspflicht verletzen und das Mietgut nicht pfleglich behandeln. In diesen Fällen ist eine vorherige Fristsetzung zur Schadensregulierung nicht notwendig.

In solchen Fällen würde auch § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs. 1 BGB nicht greifen, wonach es bei einer schlechten oder gar keiner Erfüllung der Leistungspflichten einen fristgesetzten Schadensersatz zu begleichen gäbe. Bei der Übergabe einer Wohnung sei schließlich vom Vermieter zu erwarten, dass er diese als Nebenleistungserfüllung eben vernünftig gepflegt wieder übergibt.

Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter die entstandenen Schäden vom Mieter sofort und ohne Fristen einfordern, um seinerseits die Schäden zu regulieren und das Objekt für einen Nachmieter wieder instand zu setzen.

Im oben beschriebenen Fall erhielt der Vermieter einen Schadensersatz in Höhe von 5.171 Euro, plus Zinsen. Für Vermieter ergibt es sich diesem Urteil ein sicherer Standpunkt bei der Einbehaltung von Kautionsgeldern zur Regulierung von entstandenen Schäden, ohne lange Umwege und direkt. Allerdings auch nur dann, wenn es sich wirklich um eine Nichterfüllung der Nebenpflicht zur Pflege des Objekts handelt.