Normale Wohngerüche die in den eigenen vier Wänden verbleiben sind in der Regel Sache des Mieters. Anders sieht es aus, wenn der Geruch in die Flure und die öffentlichen Bereiche des Hauses zieht und somit andere Mieter stört. Hier kann es im schlimmsten Fall zur Kündigung der Wohnung kommen. Doch wo liegen die Grenzen der Geruchsbelästigung?

Wer regelmäßig in seiner Wohnung Mittagessen kocht oder raucht. Wer eine gewisse Menge Haustiere besitzt oder ab und an die Körperhygiene vergisst der läuft sicherlich nicht Gefahr, seine Wohnung zu verlieren. Anders sieht es aus, wenn Großküchen im Haus betrieben werden, die Nachbarin plötzlich 27 Katzen hält oder der Nachbar jeden Tag auf dem Balkon Kette raucht. Für das Zusammenleben von Menschen gibt es tolerierbare Grenzen des Zumutbaren, auch in Sachen Geruch. Schwierig wird es manchmal, diese Grenzen zu erkennen und einzuhalten, denn was für den Einen schon belästigend ist, empfindet der Andere noch als durchaus akzeptabel. Deswegen beschäftigen sich regelmäßig die Gerichte mit der Frage, wann besteht eine Geruchsbelästigung und wie ist diese am besten abzustellen, damit das häusliche Miteinander unter den Mietparteien wieder funktioniert?

Wie viel Geruchsbelästigung ist zu ertragen?

Zunächst gilt es, das Problem näher zu klassifizieren und den Vermieter darauf aufmerksam zu machen. Hier kann es helfen, wenn Mieter eine Art Geruchsprotokoll anfertigen und notieren, wann und in welcher Häufigkeit das Problem auftritt. Außerdem kann es nützlich sein, Zeugen zu benennen die ebenfalls unter dem Geruch leiden. Nun liegt es zunächst in der Verantwortung des Vermieters, dem Problem nachzugehen und den Hausfrieden wieder herzustellen. Kommt es nicht zur Einigung, kann ein Gerichtsverfahren im schlimmsten Fall unabwendbar sein. Dann droht demjenigen, der üble Gerüche produziert, eine Kündigung der Wohnung oder zumindest ein Abstellen eben dieser Gerüche. Im Falle der Katzenbesitzerin bedeutete das, dass sie alle Katzen bis auf zwei gemäß dem Gerichtsurteil abgeben musste. Ein Kettenraucher wurde sogar aus seiner Wohnung gekündigt, weil die Nachbarn des ständige Rauchen auf dem Balkon nicht mehr ertragen konnten und wollten. Die Kosten für solche Prozesse tragen dann die Verlierer des Verfahrens, deshalb schon allein sollte allen Beteiligten bei solchen Streitigkeiten daran gelegen sein, das Problem außergerichtlich zu lösen.

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