Ein zwingender Sach- und Fachkunde-Nachweis für Makler und Vermittler von Immobilien ist überfällig. Hier teilen wir nach annähernd 40 Jahren Erfahrung und Tätigkeit am Immobilienmarkt die zu Recht gebetsmühlenartig vorgetragene Meinung des Immobilienverbands Deutschland IVD. Die Tatsache, dass sich jeder Makler nennen darf, schadet letztlich nur einem, dem Verbraucher.

„Anzeigen schalten, ein bißchen telefonieren und viel Geld verdienen“ – das landläufige Vorurteil über Makler und Vermittler hält sich hartnäckig in weiten Teilen der Bevölkerung. Ohne auf die USA zu reflektieren, wo das Berufsbild des „Realtors“ einen viel höheren Stellenwert genießt. Wir verstehen einfach nicht, warum die vielfältigen menschlichen wie wirtschaftlichen Qualifikationen so wenig wertgeschätzt werden. Wahrscheinich auch, weil jeder sich ein Schild an die Tür machen und loslegen kann als Immobilienvermittler. Fakt ist: Auch wenn sich Menschen autodidaktisch viel aneignen können, es ist an der Zeit seitens der Politik hier einen faktischen Qualitätsstandard einzuführen. Das ist auch der Tenor einer jüngeren Publikation des IVD. Warum das Bundeswirtschaftsministerium solche Nachweise für die Immobilienbranche beharrlich vertagt, gleichzeitig die Berufsbedingungen für Finanzmakler ab 1. Januar 2013 in dieser Sache aber neu regelt, ist uns schleierhaft. Schön, dass die Mitglieder des Immobilienverbands IVD schon heute ihren Kunden interne Standards vorweisen können.

Bevor eine Erlaubnis zur Einrichtung eines Gewerbetriebs nach § 34 c GewO erteilt wird, sollten Makler und Verwalter eine entsprechende Qualifikation für diesen Beruf beweisen können. Das hat seinen guten Grund: „Ihre Aufgaben und ihre Verantwortung steigen zunehmend und sind in den letzten Jahren so umfangreich geworden, dass eine gewisse Marktkenntnis und Kompetenz zwingend sind“, begründet Jens-Ulrich Kießling, der Präsident des IVD, diese Forderung. Dass einzig und allein die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis ohne fachlichen Nachweis für die Gründung eines Unternehmens, dessen Zweck es ist, Immobilien zu vermitteln oder zu verwalten, ausreicht, darf einfach nicht sein. Absolut unverständlich ist für uns daher die Ablehnung eines Qualifikationsnachweises durch das Bundeswirtschaftsministerium – mit der dünnen Begründung einer freien Berufswahl. Noch hanebüchener wird der Einwand der obersten Wirtschaftsbehörde, wenn man weiß, dass ab 2013 bankenunabhängige Finanzmakler für ihre Zulassung entsprechende Nachweise erbringen müssen. Geprüfte Sachkunde und ausreichende Versicherungen sowie der Eintrag in ein Register müssen hier nachgewiesen werden – zur Stärkung des Verbraucherschutzes.

Warum also nicht endlich auch in der Immobilienbranche? „Wir fordern schon seit Jahren, dass der Sach- und Fachkunde-Nachweis gesetzlich verankert wird und so einheitliche Standards den Markt bestimmen“, pocht Kießling auf entsprechende Regelungen. Mindestqualifikation sollte dabei die Ausbildung zum Immobilienkaufmann sein. Bei einer anderen Ausbildung im kaufmännischen Bereich muss ausreichende Berufserfahrung und Kenntnis in der Immobilienbranche gewährleistet sein – zum Beispiel durch den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden Lehrgangs bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Makler und Verwalter ohne eine solche Ausbildung sollten mindestens fünf Jahre Berufs- und Branchenerfahrung haben.

Der Berufsverband IVD und dessen Mitglieder gehen schon heute mit gutem Beispiel voran. Schon seit vielen Jahren gibt es dort interne Richtlinien – zugunsten des Verbraucherschutzes! Jedes Mitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung ablegen, in der das notwendige Wissen im Immobiliengeschäft nachgewiesen wird. „Wir sehen die Themen rund um die Grundbuchordnung, das Wohnungseigentumsrecht, das Wohn- und Gewerbemietrecht und bautechnische Fragen als wichtige Kenntnisse an“, legt Kießling die Inhalte offen. Aus eigener Erfahrung verraten wir: Einfach ist diese Prüfung nicht, aber wer ausreichendes Wissen hat, wird auch bestehen.

Ebenso besuchen IVD-Makler regelmäßig Schulungen und Seminare. Umfassende Versicherungen sind für eine Mitgliedschaft obligatorisch: Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenshaftpflicht und Vertrauensschadensversicherung gehören dazu. Wer als Makler oder Vermittler beim IVD ist, kann all das seinem Kunden vorweisen. Begleitende Informationen stammen aus einer Pressemitteilung des IVD und einer des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).