Dass Rauchmelder Leben retten können, ist längst kein Geheimnis mehr. Mehr als 500 Menschen kommen hierzulande pro Jahr durch einen Wohnungsbrand ums Leben. In Mietshäusern sind Rauchmelder nicht zuletzt deshalb seit diesem Jahr Pflicht. Da fragen sich Vermieter natürlich zurecht, welche Art der Rauchmelder eignen sich für das Mietobjekt, wie ist es um die Kosten und die Sicherheit bestellt?
Als besonders sinnvoll in diesem Segment gelten vernetzbare Rauchmelder. Diese lassen sich problemlos auch in größeren Häusern über mehrere Etagen miteinander vernetzen. Schlägt ein Rauchmelder Alarm, gibt er diesen automatisch an die übrigen Geräte weiter und alle warnen die Bewohner durch einen schrillen Ton vor der drohenden Gefahr.

Jüngste Untersuchungen zeigen, dass bei einem Brand nicht das Feuer an sich die Hauptursache dafür ist, dass so viele Menschen sterben. Es ist das Rauchgas, was zu einer schweren Vergiftung und zum Erstickungstod führt. Häufig sind die gefährlichen Gase schon da, bevor die Bewohner die Gefahr überhaupt ahnen können. Zudem funktioniert der Geruchssinn nicht während man schläft. Daher sind Brände die Nachts ausbrechen häufig sehr verheerend.

Rauchmelder helfen dabei, die Gefahr schnell zu erkennen, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen und sich so aus der Gefahrenzone zu bewegen. In großen Häusern, wie auch in Mehrfamilienhäusern, ist die Installation von vernetzten Rauchmeldern besonders zu empfehlen. Schlägt ein Rauchmelder im Haus Alarm, werden alle anderen Gefahrenmelder im Gebäude ebenfalls ausgelöst. So werden alle Bewohner unmittelbar auf die Gefahr aufmerksam gemacht und können schnellstmöglich reagieren. Moderne Geräte sind zudem sehr einfach zu installieren, denn sie kommen ohne lästige Kabel aus. Möglich macht das die moderne Funktechnik.

Für die Installation sollten Hausbesitzer einen Fachmann, wie einen Elektriker beauftragen. Welcher sich um das anbringen und die Vernetzung kümmert. Qualitätskennzeichen der Rauchmelder sind vor allem die Angabe der „EN 14604“ mit Prüfziffer und das „CE-Siegel“. Die DIN EN 14604 legt unter anderem fest, dass der Alarmton mindestens 85 dB(A) laut ist – zu vergleichen mit der Lautstärke eines Presslufthammers. Zudem muss ein Monat vor Ablaufen der Batterie ein regelmäßiger Warnton auftreten und es muss einen Testknopf am Gerät geben. Dies sind nur einige Beispiele der Norm, welche die Mindestanforderungen beschreibt.

In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder bereits Pflicht. Für Baden-Württemberg und Hessen beispielsweise gilt als Stichtag zur Nachrüstung in vorhandenen Wohnungen der 31.12.2014. Hier finden Sie eine Übersicht über die Fristen der verschiedenen Bundesländer. Falls Ihr Objekt noch nicht mit entsprechenden Maßnahmen ausgestattet ist, sollten Sie rasch tätig werden.