Sobald Schimmel in einer Wohnung auftritt, stellt sich die Frage nach der Haftung. Während der Mieter grundsätzlich dem Vermieter die Kosten für die Beseitigung in Rechnung stellt, sieht dieser die Sachlage häufig ganz anders.

Mietminderung und Sonderkündigungsrecht können im Fall eines Schimmelpilzbefalls greifen. Die Beseitigung auf Kosten des Vermieters hingegen ist an bestimmte Umstände geknüpft.

Rechtslage nicht immer eindeutig

Wer in seiner Wohnung Schimmel feststellt, sollte nicht vorschnell handeln und den Vermieter dafür verantwortlich machen. Obwohl dieser für die Beseitigung des Schadens sorgen muss, hat er die Kosten dafür nicht immer selbst zu tragen. Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Ausschlaggebend für die Entscheidung zur Kostenfrage ist die Ursache des Schimmelbefalls. Vermieter suchen die Schuld gern beim Mieter. Dieser könnte nicht genug gelüftet haben oder seine Möbel stehen viel zu dicht an den Wänden. Dadurch erfolgt eine viel zu geringe Luftzirkulation, die wiederum Schimmelbildung zur Folge haben kann. Ist dies erwiesen, trägt der Mieter die Kosten der Schimmelbeseitigung.

Aber auch der Vermieter muss in bestimmten Fällen  die Kosten tragen. Ist der Schimmelbefall auf Fehler bei Sanierungsarbeiten oder auf mangelnde Bausubstanz zurückzuführen, hat er die Kosten der Schimmelbeseitigung zu tragen. Auch ein Wasserschaden kann als Ursache des Schimmels ausgemacht werden. Auch in diesem Fall trägt der Vermieter die Kosten der Beseitigung.

Verpflichtung zum regelmäßigen Lüften

In verschiedenen Urteilen wurden Mieter zu regelmäßigem und richtigem Lüften aufgefordert. Es sollte mehrmals am Tag ein Luftaustausch durch Stoßlüften erzwungen werden. Ein gekipptes Fenster hingegen bringt den gewünschten Effekt nicht.

Der Deutsche Mieterbund weist aber darauf hin, dass Vorwürfe wegen falscher Position der Möbel in der Kostenfrage der Schimmelbeseitigung nicht zu berücksichtigen sind. Dies wurde in der Vergangenheit bereits durch zahlreiche Urteilssprüche belegt. In diesem Fall bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

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