Nordrhein-Westfalen und Hessen haben schon, Niedersachen will jetzt – die Grunderwerbsteuer auf fünf Prozent anheben. Wird auch diese Steuererhöhung umgesetzt, müssen Immobilienkäufer nur noch in Bayern und Sachsen mit je 3,5 Prozent sowie in Bremen, Hamburg und im Saarland – je 4,5 Prozent – einen Steuersatz unter fünf Prozent entrichten. Fakt ist: Die Steuerspirale dreht sich bei der Grunderwerbsteuer immer höher.

In vielen Bundesländern – die genannten als Ausnahmen – beträgt der Steuersatz bei der Grunderwerbssteuer schon jetzt fünf Prozent. In Nordrhein Westfalen wurde die Steuer für angehende Immobilien-Besitzer zum 1. Oktober letzten Jahres – in Hessen zum 1. Januar dieses Jahres – angehoben. Das Ganze ist eine schöne Sache für die geschundenen Haushalte: Hessen verspricht sich davon Mehreinnahmen von 230 Millionen Euro. In Baden-Württemberg und im Saarland soll bald auch die Kasse klingeln. „Dieser Wettbewerb um die höchsten Steuersätze ist aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen nicht hinzunehmen“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD. Er fordert, dass der Bund diese Steuerspirale bei der Grunderwerbsteuer stoppen müsse.

Der Bund kann dazu die Gesetzgebungsgewalt wieder an sich ziehen – oder den Steuersatz im Bundesrecht, das über dem Landesrecht steht, deckeln. Denn die Erhöhung der Grunderwerbsteuer verhindert unter anderem, dass sich junge Familien ein erstes eigenes Heim leisten können. Weitere steuerliche Hürden beim Erwerb von Immobilien stehen zudem der Aussage der Bundesregierung entgegen, die Eigentumsquote in Deutschland erhöhen zu wollen. Zudem werden Investitionen in Immobilien durch die Grunderwerbsteuer gegenüber anderen Kapitalanlagen benachteiligt. Es existiert beispielsweise keine Steuer auf den Erwerb von Aktien oder anderen Finanzprodukten.

Gewöhnlich, fast reflexartig, werden Steuererhöhungen mit dem Zwang der Länder begründet, ihre Haushalte bis 2020 zu konsolidieren. Jedoch ist dies nur die halbe Wahrheit. Hier ist die andere Hälfte: Die Länder werden vor allem durch die sehr speziellen Regeln des Länderfinanzausgleichs quasi dazu gezwungen, Steuersätze zu erhöhen. Um zu verhindern, dass die Länder ihre Befugnisse nutzen, Steuern senken und den Steuerausfall von anderen Ländern ausgleichen zu lassen, wurde geregelt, dass die Einnahmen der Länder um jene Unterschiede zu korrigieren sind, die sich aus unterschiedlichen Steuersätzen ergeben.

So müssen Länder, die Steuersätze senken, daraus entstehende Einnahmenverluste selbst tragen. Liegt also die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen niedriger als in Bayern, können sie für diese Differenz keinen Ausgleich mehr von Bayern verlangen. Doch das gilt auch andersrum: Mehreinnahmen durch Steuererhöhungen verbleiben in einem Bundesland. Sie werden nicht über den Finanzausgleich abgeschöpft und verteilt. „Dadurch wird ein Wettbewerb um die höchsten Steuersätze ausgelöst“, schimpft Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Steuern beim IVD. Die Gewinner dieses Procedere sind jene Länder, die höhere Steuersätze haben als die anderen. Die Sonderregeln zur Grunderwerbsteuer im Länderfinanzausgleich müssen also abgeschafft werden.

Die Grunderwerbsteuer hat eine Vorgeschichte. Durch die Föderalismusreform erhielten die Bundesländer ab 2006 das Recht, ihren Steuersatz der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Neun Bundesländer machten davon Gebrauch. Es wurde irrtümlich angenommen, dass Länder ihren Gestaltungsspielraum nutzen würden, die Steuersätze nach unten zu korrigieren, um beispielsweise mehr jungen Familien ein Eigenheim oder Unternehmen die Ansiedlung zu ermöglichen. Genau das Gegenteil ist der Fall – ein Wettbewerb um die höchsten Steuersätze ist nun ausgebrochen.

1983 wurde die Grunderwerbsteuer von sieben auf zwei Prozent gesenkt. Im Gegenzug wurden alle Befreiungen abgeschafft. Um 1997 den Wegfall der Vermögensteuer auszugleichen, wurde der Steuersatz wieder auf 3,5 Prozent erhöht – der erste Schritt zurück in die falsche Richtung, die den eigentlich durchbrochenen Teufelskreis von Steuererhöhungen und Steuerbefreiungen wieder in Gang brachte. „Die jetzigen Erhöhungen werden wieder zur Einführung zahlreicher Befreiungen führen. Gerade dieses Chaos sollte durch die Reform 1983 beseitigt werden“, wundert sich auch der IVD-Steuerexperte Beck über diese irre Steuerpraxis. Wer hier noch einmal nachfassen möchte, hier lang geht es zu unserer Quelle: www.ivd.net