Wir sind nicht in der Lage oder befugt abschließend zu beurteilen, inwieweit Grillen auf dem Balkon von Mehrparteienhäusern erlaubt ist. Bzw. ab wann offiziell eine illegitime Störung beginnt. Gefunden haben wir dazu allerdings einen journalistisch keck aufgemachten Artikel in der Hamburger Morgenpost.

Im Schnelldurchlauf die Fakten im Telegrammstil: Grillen prinzipiell erlaubt. Alufolie oder Grillschalen verhindern zu aggressive Rauchentwicklung. Immer Mietvertrag und entsprechende Klauseln über das Grillen genau lesen. Holzkohle er problematischer, smarter ist der Elektrogrill. Keine „übermäßige“ Belästigung verursachen. Kündigung nach erfolgter Abmahnung grundsätzlich Einzelfall bedingt möglich.

Wer das lieber ohne Stoppzeichen lesen möchte, schaut hier rein zur Mopo.