Jeder möchte sein Heim optimal gegen Einbruch schützen. Allerdings ist bei Mietverhältnissen gegenseitige Absprache notwenig. Nach einem aktuellen Streitfall muss ein Mieter nicht einmal eine Kameraattrappe vor seiner Wohnung dulden.

Prinzipiell kann man sagen, dass die Haus- und Wohnungseinbrüche jährlich zunehmen. Als Hauseigentümer kann man sein Eigentum natürlich ganz anders absichern als ein Mieter, denn was man als Eigentümer an seinem Haus montiert, ist alleine eine Frage der eigenen Befindlichkeit und des eigenen Geldbeutels. Anders sieht das natürlich bei gemieteten Objekten aus. Als fürsorglicher und vielleicht auch etwas ängstlicher Mieter, darf man längst nicht alles am und im Haus montieren, was man als sicher erachtet. In jedem Fall ist hier immer der Vermieter anzusprechen, was erlaubt ist. Auf der anderen Seite gibt es aber auch die Mieter, die den kompletten Einbruchschutz als Sache des Vermieters sehen und der Meinung sind, das Haus gehört dem Vermieter, also soll er sich auch kümmern. Dies ist so nicht ganz richtig.

Was kann der Mieter tun?

Der Mieter kann schon eine Menge an Einbruchschutz tun, ohne dass An- und Umbauten am Haus vorgenommen werden müssen. Als Erstes ist hier natürlich eine gewisse Sorgfalt gemeint und auch der gesunde Menschenverstand. Als Mieter kann man nicht Fenster und Türen ungesichert lassen und sich dann wundern, wenn eingebrochen wird. Hier gilt, dass man zum Beispiel Fenster und Türen richtig schließt, wenn man das Haus verlässt. Hilfreich ist auch die Nachbarschaftshilfe. Dies bedeutet, dass man auch mal einen Blick auf das Haus des Nachbarn wirft, wenn man weiß, dass dieser nicht zu Hause ist. Bewegungsmelder sind sicherlich auch eine große Hilfe im Schutz gegen Einbrecher. In der Regel sind vom Vermieter Lichter als Außenbeleuchtung angebracht. Dies kann man dann zusätzlich mit einem Bewegungsmelder versehen. Einbrecher meiden in der Regel Häuser, bei den plötzlich die Außenbeleuchtung anspringt. Mit Absprache des Vermieters ist es sicherlich auch möglich, dass Fenster und Türen mit zusätzlichen Alarmanlagen geschützt werden. Wer für diese Kosten aufkommt, bleibt zwischen Vermieter und Mieter abzuklären.

Sache des Vermieters

Üblich ist es, dass sich der Vermieter in erster Linie dem Einbruchschutz seiner Immobilie annimmt. Zumal gibt es für einige Maßnahmen einen Zuschuss von der KfW. Sind Wohnobjekte noch nicht ausreichend gegen Einbruch geschützt, dann sollte der Mieter mit dem Vermieter sprechen und versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden. Vorsicht ist allerdings bei Kameras und/oder Attrappen geboten. Als Vermieter sollten Sie nicht denken, dass eine installierte Kamera oder auch nur eine Attrappe eine gute Idee ist, Einbrecher abzuschrecken. Solche Kameras mögen vielleicht den Einbrecher wirklich abschrecken, aber letztendlich hat der Mieter hier das letzte Wort. Vor kurzem bekam ein Mieter Recht, als es darum ging, dass eine Kameraattrappe vor seinem Mietobjekt entfernt werden müsse. Die Kamera oder auch Attrappe stelle einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters dar, hieß es in dem Urteil des Frankfurter Amtsgerichts.

Quelle: focus