Bislang galt die Regelung, dass Kinderlärm rein rechtlich prinzipiell kein Schaden ist und deshalb auch nicht zu einer Mietminderung führen kann. Wo Kinder spielen, egal ob auf Spielplätzen oder Schulhöfen, da müssen Anwohner einen gewissen Lärmpegel hinnehmen. Bis jetzt, denn ein neuer Fall könnte diese Festlegung kippen, sehr zum Nachteil für Vermieter.

Bis zu 20 Prozent Mieteinbußen müssen Vermieter möglicherweise künftig hinnehmen, wenn sich ihr Mietobjekt in der Nähe von Bolzplätzen befindet und sich die Mieter über den Lärm beschweren. Allerdings auch nur dann, wenn der Bolzplatz nach 18 Uhr am Abend und an den Wochenenden genutzt wird. Jedenfalls wenn es nach einem Mieterehepaar in Hamburg geht. Die hatten ihre Miete gekürzt, weil sie sich durch die spielenden Kinder auf dem nahegelegenen Bolzplatz einer Schule gestört fühlten. Nun soll der Bundesgerichtshof entscheiden, ob aus diesem Grund die Mietminderung gerechtfertigt ist.

Toleranz vs. Auflehnung

Für Vermieter wäre das ein großes Problem, denn viele Mietobjekte befinden sich nun mal in der Nähe von Schulen, Sportplätzen und Kindergärten. Noch gilt das Toleranzgebot aus dem Jahr 2011. Demnach müssen Mieter den Lärm der spielenden Kinder hinnehmen als „klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft.“ So ist es als Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes fest verankert. Spielen gilt demnach als Ausdruck von „kindlicher Entwicklung und Entfaltung“, welches es zu tolerieren gilt. Dabei ist es gleichgültig ob es sich um Fußballspiele auf dem Bolzplatz oder Babygeschrei aus der Nachbarwohnung handelt.

Müssen Vermieter jetzt den Gürtel enger schnallen?

Doch nun scheint sich eine Wende anzukündigen, denn die Mieter bekamen in erster Instanz Recht und dürfen ihre Miete mindern, da die Lärmbelästigung über die ertragbaren Grenzen hinausgeht. Nun prüft der Bundesgerichtshof den Fall erneut und zwar hinsichtlich der bestimmungsmäßigen Nutzung solcher Spielplätze im Zusammenhang einer schädlichen Einwirkung auf die Umwelt, sprich den Anwohnern. Sollte das Urteil Schule machen, dann wäre das ein herber Rückschlag für tausende von Wohnungseigentümern in ganz Deutschland.

Quelle focus.de