Die neue Mietwohnung befindet sich in der richtigen Lage und ist auch ausreichend groß. Allerdings gibt es doch einige Dinge, die einem nicht gefallen. Wenn Sie die Duschablage ohne Bohren zu müssen anbringen, dann ist das natürlich erlaubt. Wie sieht es aber bei größeren Renovierungsarbeiten aus? Wann muss die Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden? Wir haben uns mit diesen Fragen beschäftigt und die wichtigsten Details für Sie zusammengefasst.

Die Mietwohnung entspricht in den meisten Fällen nicht den Vorstellungen des Mieters. Da wären die alten Bodenbeläge und Türen sowie der unschöne Balkon, die nicht mehr den eigenen Ansprüchen genügen. Obwohl der Mieter sich für das Renovieren selbst bereit erklärt, darf es dennoch nicht jede Renovierung durchführen. Kleine optische Verbesserungen sind noch in Ordnung. Handelt es sich allerdings um große Veränderungen, wodurch womöglich noch die Bausubstanz angegriffen wird, müssen Sie als Mieter einiges beachten.

Kleine Renovierungstätigkeiten kann der Mieter selber erledigen

Sofern es sich nur um Kleinigkeiten handelt, dürfen Sie Renovierungen auch durchführen ohne den Vermieter zu fragen. Dies wäre zum Beispiel beim Anbringen von Tapeten, neuer Farbe an Wänden oder kleinen Wandbohrungen der Fall. Was die Auswahl der Farbe, sind dem Vermieter hierbei keinerlei Grenzen gesetzt. Es kann jedoch sein, dass die Farbe beim Auszug wieder vom Mieter in eine neutrale Farbe überstrichen werde muss.

Beim Einbau einer Küche gibt es keinerlei Bedenken. Sollte keine Einbauküche vorhanden gewesen sein, können zur Anbringung der neuen Küche Löcher gebohrt werden ohne vorher beim Vermieter um Erlaubnis zu fragen.

Falls sie im Bad beispielsweise Handtuchhalter oder kleine Regale anbringen, sollten Sie zwischen den Fugen der Fliesen bohren. Bei kleineren Sachen sollten Sie lieber Kleber benutzen, als immer Löcher zu bohren. So müssen beim Auszug nicht so viele Löcher geschlossen werden. Im Prinzip ist hier alles erlaubt, solange der Originalzustand wieder hergestellt werden kann.

Bei großen Renovierungsarbeiten immer Absprache halten mit dem Vermieter

Vor allem bei groß angelegter Renovierung, bei der die Bausubstanz verändert wird, müssen Sie zwingend Absprache mit dem Vermieter halten. Ohne dessen Zustimmung dürfen Sie hier nicht beginnen.

Bei großen Renovierungsarbeiten handelt es sich vor allem um folgende Dinge:

  • Fliesenarbeiten
  • Einbau von Sanitäranlagen
  • Einbau von Zwischenwände in Räumen
  • Trennwände abreißen
  • Durchbrüche für Türen schaffen
  • Kastenfenster durch Isolierverglasungen ersetzen
  • Installation einer Satellitenschüssel durch Anbohren der Fassade

Sollten Sie derartige Renovierungsarbeiten ohne Zustimmung des Vermieters durchführen, können auf Sie hohe Kosten zukommen, wenn der Vermieter verlangt, dass Sie die Räumlichkeiten wieder in den ursprünglichen Zustand bringen müssen. Der Vermieter ist sogar im äußersten Fall zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

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