Damit eine Wohnungsübergabe ohne unschöne Zwischenfälle verläuft, habe ich Ihnen heute eine Checkliste mit den aus meiner Sicht – und vor allem Erfahrung – ultimativ zu beachtenden Punkten zusammengestellt. So muss der Vermieter prüfen, ob die Wohnung sauber und leer übergeben wurde. Was seit dem Einzug verändert wurde oder kaputt gegangen ist und ob alle Schlüssel abgegeben wurden. Das Wichtigste dabei aber ganz klar: Es muss ein Übergabeprotokoll geführt werden, in dem alles festgehalten wird. Einfach um BEIDE Parteien abzusichern.

Der Tag der Wohnungsübergabe wird oft noch nach Beendigung des Mietverhältnisses zu einem unangenehmen Termin. Mieter und Vermieter geraten wegen Nichtigkeiten aneinander. Und häufig nur, glauben Sie es mir, weil Rechte und Pflichten beider Seiten nicht komplett klar sind. Es gibt einige Aspekte, auf die Sie bei der Wohnungsübergabe achten sollten, damit alles seine Ordnung hat. Welche Pflichten haben Sie als Vermieter – und was dürfen Sie vom Mieter erwarten? Ein Grundsatz gilt vorweg: Der Termin der Wohnungsübergabe sollte zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem die Wohnung durch Tageslicht erhellt ist. Weitere Personen und ein Fotoapparat vor Ort können hilfreich sein, um Schäden direkt zu bemerken und zu dokumentieren. Dann ist genaues Hinschauen gefragt:

1) Alles muss raus.
Die Wohnung muss bei deren Übergabe komplett leer sein. Bleiben persönliche Gegenstände zurück, darf der Vermieter diese auf Kosten des Mieters räumen lassen und Schadensersatz fordern. Was oft vergessen wird: Ist auch der Kellerraum leer?

2) Ist die Wohnung sauber?
Ein Mieter muss die betreffende Wohnung sauber übergeben. Das heißt: Der Boden muss gesaugt sein, Bad und Küche geputzt. Mehr kann der Vermieter allerdings nicht verlangen.

3) Was hat der Mieter modifiziert?
Hat der Mieter ohne vorherige Absprache bauliche Veränderungen an der Wohnung vorgenommen, muss er diese rückgängig machen. Hier empfiehlt sich oft ein vorheriges Gespräch, damit der Mieter nichts wieder abreist, was von Vermieterseite gerne so beibehalten worden wäre. Ähnliches gilt für Einbauküchen, die der Mieter beim Auszug nicht wieder mitnehmen möchte.

4) Was ist kaputt?
Abnutzungsschäden durch „normale Wohnnutzung“ sind obligatorisch und nicht Stein irgendeines Anstoßes. Sollten jedoch aktiv verursachte Schäden in der Wohnung bestehen, muss der Mieter die Schäden auf eigene Kosten beseitigen. Dabei kann er oder sie allerdings nur für die Schäden haftbar gemacht werden, die auch im Übergabeprotokoll festgehalten wurden. Prüfen Sie bei der Übergabe deshalb besonders, ob alle Türen und Fenster richtig schließen, ob Schäden an Fußböden und Wänden zu finden sind, ob Waschbecken, Duschen usw. Sprünge haben und ob alle elektrischen Geräte, Wasserhähne und Heizungen funktionieren.

5) Wie viel Kaution geht zurück?
Der Mieter hat das Recht, seine Kaution zuzüglich Zinsen zurück zu bekommen. Als Vermieter können Sie sich aber vorbehalten, Teile der Kaution für anfallende Reparaturen und die Nebenkostenabrechnung zurückzubehalten.

6) Was stand im Mietvertrag?
Bestehen Sie auf die Schuldigkeiten, zu denen sich der Mieter im Mietvertrag verpflichtet hat. Es kann beispielsweise vertraglich festgelegt sein, dass der Mieter die Wohnung bei Auszug renovieren muss. Aber Vorsicht: In den letzten Jahren gab es viele neue Regelungen im Mietrecht. Prüfen Sie, ob die im Vertrag festgelegten Regelungen noch gültig sind. Eine Absprache mit einem Rechtsanwalt kann hier von Vorteil sein.

7) Schlüssel einsammeln nicht vergessen
Zum Ende des Vertragsverhältnisses müssen alle Schlüssel, die dem Mieter beim Einzug ausgehändigt wurden, zurück gegeben werden. Das gilt auch für weitere Schlüssel, die während des Mietverhältnisses nachgemacht wurden. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass alle Schlüssel abgegeben oder zerstört wurden und dass es keine weiteren Replikate gibt.

Zu guter Letzt, fixieren Sie alle schriftlich. Alle Mängel der Wohnung, sowie der Zählerstand von Strom, Gas und Wasser, sollten vollständig und korrekt in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Am Ende der Übergabe uterschreiben sowohl Mieter als auch Vermieter das Protokoll. So sind beide Parteien abgesichert und können mit einem ruhigen Gefühl nach Hause gehen.