Neues Jahr, neue Gesetze – 2015 könnte den Immobilienmarkt aufwirbeln. Immobilienkäufer und Vermieter sollten sich gründlich informieren, um sich selbst vor unerwarteten Kosten zu schützen.

Das neue Jahr hat begonnen, und schon jetzt fürchten viele Vermieter und Hauseigentümer die Änderungen die es für sie mitbringt. Mietpreisbremse und Erhöhung der Grunderwerbssteuer in bestimmten Regionen sind nur einige der Neuerungen, die 2015 anstehen.

Mietpreisbremse – neue Regelung für Vermieter

Die Mietpreisbremse ist beschlossen. Es steht allerdings nicht fest wann genau sie in Kraft tritt. Nach Informationen des IVD wird das nicht vor dem April 2015 der Fall sein. Da sie unweigerlich bevorsteht, sollten sich Vermieter auf jeden Fall mit der Mietpreisbremse auseinandersetzen. Diese betrifft Neuvermietungen in Gegenden, in denen Wohnungsknappheit herrscht. Hatte bislang noch der Vermieter die Möglichkeit, den neuen Mietpreis nach seinem Ermessen festzulegen, sollen zukünftig die Bundesländer eine maximale Erhöhung auf bis zu 10 Prozent über der ortsüblichen Miete bestimmen dürfen. Mit dieser Regelung soll Mietwucher und Mietüberhöhung vorgebeugt werden. Gleichzeitig sollen damit die Interessen der Mieter gewahrt werden.

Bestellerprinzip – Maklerkosten sollen zukünftig beim Vermieter bleiben

Wurde bislang ein Makler zur Vermietung der eigenen Objekte beauftragt, gaben Vermieter die Kosten von etwa zwei Monatsmieten an den neuen Mieter weiter. Dies soll sich 2015 ändern. Dann soll das Bestellerprinzip gültig werden, nach dem derjenige, der den Auftrag erteilt, auch zur Zahlung der Kosten verpflichtet ist. Damit dürften Maklergebühren zukünftig in den meisten Fällen vom Vermieter zu tragen sein.
Da der Gesetzentwurf dazu bisher noch einige unklare Punkte aufweist, bleibt abzuwarten, wie die endgültige Version lauten wird. Ähnlich wie die Mietpreisbremse soll auch das Bestellerprinzip nach Angaben des IVD frühestens im April in Kraft treten.

Entwicklung der Grunderwerbssteuer

In den vergangenen Jahren hat sich die Grunderwerbssteuer sehr negativ für Immobilienkäufer entwickelt. Fast alle Bundesländer haben sie erhöht, zuletzt war es Hessen 2014 von 5 auf 6 Prozent. Noch 1996 lag die Grunderwerbssteuer bundesweit bei gerade mal 2 Prozent. Mit der kontinuierlichen Erhöhung wurde ein bedeutender Kostenfaktor geschaffen, den Immobilienkäufer unbedingt berücksichtigen müssen. Für 2015 hat das Saarland eine Erhöhung angekündigt. Hier wird die Grunderwerbssteuer auf 6,5 Prozent ansteigen.

Finanzierung mit Hilfe von Lebensversicherungen verliert an Attraktivität

In der Vergangenheit wurden Immobilienkäufe häufig mit Hilfe von kapitalbildenden Lebensversicherungen finanziert. Da die daraus resultierenden Kapitalerträge für sämtliche Verträge mit Mindestlaufzeit von 12 Jahren und Abschluss vor dem 31. Dezember 2004 steuerfrei waren, stand der volle Betrag zur Tilgung des Darlehens zur Verfügung. Inzwischen hat sich dies aber wesentlich geändert. Nur noch die Hälfte ist steuerfrei, und auch nur, wenn der Versicherungsnehmer mindestens 62 Jahre alt ist.

Im Jahr 2015 wird die Attraktivität dieser Finanzierungsvariante weiter sinken. Denn der Garantiezins sinkt von 1,75 Prozent auf schlappe 1,25 Prozent. Dies gilt aber nicht für bereits bestehende Verträge.