Der Hauptmieter, der Vermieter oder auch der Eigentümer einer Immobilie kann sich dafür entscheiden, sein Objekt möbliert an den Mann zu bringen. Das ist momentan noch ein wenig ausgeschöpfter Markt – der aber, vor allem durch die zunehmend vernetzte und flexible Geschäftswelt, immer mehr nachgefragt wird.

Die Nachfrage nach voll ausgestatteten Immobilien steigt. Das liegt daran, dass vor allem beruflich inzwischen viel mehr Flexibilität gefordert wird. Viele Arbeitnehmer sind inzwischen regelmäßig in anderen Städten, vorübergehend im Ausland und Ähnliches. Hotels sind hier eine ungeliebte Lösung, vielmehr wird zwischen der eigenen und einer Zweit-Heimat gependelt oder in längeren Abständen abgewechselt. Um sich bei diesem ohnehin anstrengenden Prozedere Geld und Aufwand zu sparen, nutzen viele Arbeitnehmer deshalb bereits eingerichtete Wohnräume für diese Lebensweise.

Was heißt „möbliert“?

Die größte Problematik, die das Angebot an möblierter Wohnfläche noch niedrig hält, ist die Unsicherheit vieler Vermieter darüber, das bei einer solchen Ausstattung zu beachten ist. Eignet sich die Immobilie dafür? Was muss in die Wohnung, damit sie als „voll möbliert“ zählt? Braucht es da einen anderen Mietvertrag? Wie wird die Miete angepasst?

„Möbliert“ ist eine Wohnung dann, wenn der Vermieter die überwiegenden Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stellt – praktisch heißt das: Etwa die Hälfte der benötigten Einrichtung muss schon vor Ort sein. Sind Schränke vorhanden, dazu eine Kochgelegenheit, Tisch und Stühle und ein Bett – dann können Sie eine Wohnung als möbliert anbieten. Das geht grundsätzlich mit jeder Art von Immobilie – von der 1-Zimmer-Studentenbude bis zum Haus mit Garten für die Großfamilie. Rechtlich gelten die selben Regelungen für möblierte und unmöblierte Immobilien. Eine Ausnahme: Die Einliegerwohnung bringt einige Sonderfälle mit sich.

Grundsätzlich sollte die zusätzliche Ausstattung des Objekts im Mietvertrag ausdrücklich behandelt werden. Wichtig ist auch, ganz genau festzuhalten, welche Gegenstände bereitgestellt werden. Machen Sie außerdem Fotos, die den Zustand der Möbel festhalten, und fügen Sie diese dem Mietvertrag bei. Eine normale Abnutzung und Verschmutzung der Gegenstände durch das Alltagsleben müssen Sie dann akzeptieren, bei gravierenderen Beschädigungen dürfen Sie jedoch Ihren Mieter in die Pflicht nehmen.

Macht das für den Anbieter Sinn?

Gerade wenn es sich um Wohnraum handelt, der nur auf bestimmte Zeit von der selben Person genutzt wird, lohnt es sich oft ein Objekt möbliert anzubieten. Der Vorteil: Große Flexibilität, sowohl in „durchlaufsstarken“ Wohnungen wie Wohnheimen etc., als auch falls Sie sich Spielraum für Verkaufs- und Eigenbedarfssituationen erhalten wollen. Gerade durch diese Flexibilität wird Leerstand einer Immobilie vermieden. Das bedeutet zusätzliche Einnahmen, beziehungsweise keine Zahlungsausfälle – was viel wert ist. Das längerer Leerstand auch der Immobilie selbst nicht gut tut kommt noch dazu.

Auch die Mieten, die Sie für eine voll ausgestattete Immobilie einnehmen, sind eine Erwähnung wert. Gerade in guten Lagen und bei hochwertiger Einrichtung ist hier viel drin, bis zu 40 Prozent der Gesamtmiete dürfen durch die Möbel verursacht werden.