Ein Vermieter wollte von seinem Mieter Schadensersatz haben, weil dieser in der Mietwohnung im stehen gepinkelt hat. Dadurch sei der hochwertige Marmor im Gäste WC und Bad beschädigt. Weil der Mieter sich weigerte den Schadensersatz zu zahlen, ging der Fall vor Gericht.

„Stehpinkeln“ sei ein vorherrschender Brauch und deswegen auch in Mietwohnungen zu tolerieren, entschieden die Richter am Amtsgericht Düsseldorf in einem aktuellen Prozess. Geklagt hatte ein Vermieter, weil ihm durch das Stehpinkeln des Mieters der wertvolle Marmorboden beschädigt wurde, wie auf anwalt.de berichtet wurde. Diesen wollte er ersetzt haben und forderte Schadensersatz. Die Richter allerdings gaben der Forderung nicht nach und verwiesen hingegen darauf, dass der Vermieter den Mieter auf die Empfindlichkeit des Bodens und deren spezielle Nutzung hätte hinweisen müssen. Da er dies nicht tat, träfe den Mieter auch keine Schuld.

Da der Schaden sich allerdings auf 2000 Euro berief, ging der Vermieter gegen das Urteil in Revision und so landete der Fall vor dem Landgericht in Düsseldorf. Das bestätigte das Urteil und verhinderte gleichzeitig eine weitere Revision bis vor den Bundesgerichtshof.

Grundsätzlich sei es einem Mieter nicht verboten, so zu urinieren, wie er es für richtig hält. Dabei könne dieser nicht abschätzen, inwieweit dies zu einem Schaden führen könnte, wie in diesem Extremfall geschehen. Entscheidet sich der Vermieter dennoch dafür, einen solchen Boden im Badezimmer zu verlegen, so trage er auch allein das Risiko dafür, dass durch solcherlei Nutzung Schäden entstehen können. Das gilt übrigens nicht nur insbesondere für den verlegten Fußboden, sondern auch für andere Einbauten wie Heizkörper, die durch den häufigen Kontakt mit Urin theoretisch rosten können. Auch dass ein Schaden, der im Zweifelsfall Vermieter zu tragen haben und die nicht dazu führen, Schadensersatzansprüche an den Mieter zu stellen oder die Kaution einzubehalten.

Was für ein Fall! Haben Sie schon einmal einem Mieter verboten im Stehen zu urinieren? Also wir bestimmt nicht.