Der Bundesgerichtshof hat im April entschieden, dass Vermieter ihrem Mieter unter Umständen fristlos kündigen dürfen, wenn dieser dringend notwendige Renovierungen nicht zulässt. Mit dem Urteil soll verhindert werden, dass Gebäude großflächigen Schaden nehmen, nur weil es dem Vermieter nicht rechtzeitig möglich ist, die betroffenen Bereiche seines Hauses aufgrund von Schwierigkeiten mit dem Mieter zu betreten.

Ist das Haus vom Hausschwamm befallen, das Dach einsturzgefährdet oder ein Wasserschaden durch beschädigte Rohre aufgetreten, ist schnelles und effizientes Handeln von Seiten des Vermieters gefragt, um sein Mietobjekt wieder instand zu setzen und die Ausbreitung des Schadens zu verhindert. Oftmals scheitert dieses Vorhaben aber am Mieter, denn dieser durfte bislang den Zugang zu seiner Wohnung verweigern. Ein großes Problem für den Vermieter.

Fristlose Kündigung zulässig?

In einem konkreten Fall eines solch dringenden Schadensfalls hatte der Vermieter entsprechende Reparaturarbeiten veranlasst und seine Mieter für die Dauer der Arbeiten in ein Hotel umquartiert. Als diese dann zurück in ihre Wohnung ziehen konnten und diverse Nachbesserungsarbeiten notwendig wurden, wollten die Mieter den Vermieter aber nicht mehr in ihre Wohnung lassen. Dieser kündigte den Mietern daraufhin fristlos und forderte die sofortige Räumung der Wohnung. Als dies erfolglos bliebt räumte er Klage ein, die zunächst vom Landgericht Berlin abgewiesen wurde mit der Begründung, der Vermieter hätte zunächst durch einen Prozess klären lassen müssen, ob der Mieter die Arbeiten in seiner Wohnung überhaupt dulden müsste.

In zweiter Instanz urteilte jetzt allerdings der Bundesgerichtshof, dass in solchen dringenden Fällen Handlungsbedarf bestünde, da dem Vermieter sonst ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden droht. Deshalb sei die fristlose Kündigung zulässig. Allerdings bleibt es für das Landgericht zu klären, ob die Umstände tatsächlich so gravierend waren, dass sie die Kündigung rechtfertigen. Für den Deutschen Mieterbund ist diese Entscheidung „problematisch“.

Quelle focus.de