Wer bauen, anbauen oder sanieren will, hat die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) zu berücksichtigen. Was genau da gilt, hat sich kürzlich geändert. Im Zuge der Verordnung für das bevor stehende Jahr 2014 kommt auf den Immobilienmarkt einiges zu, das wir Ihnen hier gerne mal ein bißchen zusammengefasst haben.

Das Kabinett der deutschen Bundesregierung hat den Entwurf zur Energieeinsparverordnung 2014 gemäß den Forderungen vom Bundesrat am 16. Oktober neu überarbeitet und verabschiedet. Der nächste Schritt: Verordnung wird zur Praxis. Dabei gilt die Verordnung zwar bundesweit, für die Umsetzung sind aber die Länder verantwortlich. Sie sind unter anderem zu Stichprobenkontrollen der Energieausweise von Gebäuden und zur Inspektion von Klimaanlagen verpflichtet. Was muss in Zukunft beachtet werden?

1) Immobilienanzeigen

Der neue Paragraph 16 a der EnEV gibt Maklern, Hausverwaltungen und Immobilienbesitzern ab Mitte nächsten Jahres Auflagen für die Gestaltung ihrer Immobilienanzeigen. Eine kommerzielle Anzeige muss in Zukunft über folgende Eigenschaften eines Objekts Auskunft geben:

  • Befeuerungsart
  • Endenergieverbrauch
  • Baujahr
  • Energieeffizienzklasse

Als Orientierung dafür soll der Energieausweis dienen. Vor allem von Angabe der Energieeffizienzklasse, die ja schon aus verschiedenen Produktbereichen bekannt ist, aber auch von den anderen Angaben verspricht man sich vor allem eines: Mehr Transparenz. Für den Verbraucher soll Übersichtlichkeit geschaffen werden, und damit die Möglichkeit zum direkten Vergleich.

2) Änderungen für Neubauten

Neubauten müssen sich ab 2016 härteren energetischen Kriterien stellen. Ihr Primärenergiebedarf muss bin 2014 und bin 2016 um jeweils mindestens 12,5 Prozent gesenkt werden. Insgesamt also eine

  • Primärenergiebedarfssenkung von 25 Prozent.

Außerdem wird, ebenfalls in zwei Etappen, die vorausgesetzte Qualität von Gebäudehüllen angehoben. Je nach Gebäudetyp sind die Anforderungen dabei unterschiedlich. Grundsätzlich handelt es sich aber um eine

  • Steigerung der Mindestqualität von Gebäudehüllen um fünf bis zwanzig Prozent.

3) Änderungen für Bestandsbauten

Für Bestandsbauten ändert sich vergleichsweise wenig. Sie müssen lediglich ab 2015 konventionelle Heizkessel mit einem Alter von mehr als dreißig Jahren aus dem Betrieb nehmen.

Kritisch gesehen: Die Einführung der Energie-Klassifizierungen ist umstritten – Trotzdem werden sich viele Verbraucher auf die Einstufungen verlassen. Höhere Bauanforderungen machen den Bauherren sorgen: Mit solchen Anforderungen steigen proportional auch die Baukosten, was sich unmittelbar auf die Mietpreise auswirken wird. Außerdem müssen veraltete Heizsysteme ersetzt werden. Gründe genug für die Immobilienbranche, eine Sorgenfalte auf der kollektiven Stirn zu entwickeln.

Immobilienbesitzer sollten sich Gedanken darüber machen, inwiefern ihre Objekte im direkten Energie-Vergleich abschneiden. Und wie sie den Anforderungen der neuen EnEV gerecht werden können – Was nicht zuletzt auch eine Finanzierungsfrage ist. Klar wird auch: Manchmal ist – auch zur Sicherung des Marktwertes des eigenen Objekts – die eine oder andere Sanierungsmaßnahme sinnvoll.